AGB

 

Die vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) regeln die Beziehungen zwischen AM IMPORTATION Deutschland (im Folgenden „der Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „der Auftraggeber“) im Rahmen der Suche, der Verhandlung, des Kaufs und eventuell der Lieferung, an seiner Stelle, in seinem Namen und auf seine Rechnung, des neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, wie es im Auftrag beschrieben ist.
Jede von AM IMPORTATION Deutschland erbrachte Leistung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen durch den Mandanten und seine vollständige und uneingeschränkte Zustimmung zu diesen voraus. Alle anderen Dokumente als die vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, insbesondere Prospekte und Kataloge, haben nur einen informativen und hinweisenden Wert und sind nicht vertraglich bindend. Die vorliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für den Bevollmächtigten und den Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftragsformulars.
Artikel 1 – Definitionen
1.1 „AM IMPORTATION Deutschland“ bedeutet die Gesellschaft AM IMPORTATION Deutschland, GMBH mit einem Kapital von 1.000€ und Sitz in Hauptstraße 5, 83527 Haag in Oberbayern.
1.2 „Auftraggeber“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die den Auftrag erteilt, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung das von ihr zuvor ausgewählte Fahrzeug zu suchen, zu verhandeln, zu kaufen und gegebenenfalls an ihrer Stelle zu liefern.
1.3 „Neufahrzeug“ ist ein Fahrzeug, das noch nie in Deutschland, der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union zugelassen war, wobei der Kilometerstand nicht mehr als 100 km betragen darf.
1.4 „Gebrauchtfahrzeug“ ist ein Fahrzeug, das erstmals in Deutschland, in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union zugelassen wurde und einen Kilometerstand von mindestens 100 km aufweist.
1.5 „Auftrag“ bedeutet das Auftragsformular und die vorliegenden AGB, die vom Auftraggeber ordnungsgemäß unterzeichnet wurden.
Artikel 2 – Gegenstand des Auftrags
Der Mandant beauftragt AM IMPORTATION Deutschland, :
– bei jedem professionellen oder privaten Verkäufer von Automobilen (Großhändler, Verkaufslager, Konzessionäre) (im Folgenden „der Lieferant“) den Kauf des vom Mandanten ausgewählten Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs zu verhandeln, dessen Einzelheiten im Bestellschein aufgeführt sind.
– den Kauf des Fahrzeugs in Frankreich, Deutschland, innerhalb der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union durchführen.
– das Fahrzeug gegebenenfalls in Empfang zu nehmen und es in Frankreich, Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union vorläufig zuzulassen.
Artikel 3 – Preis
3.1 Der Preis des Fahrzeugs versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und umfasst den Preis ohne Mehrwertsteuer für das beschriebene Fahrzeug mit seiner Serienausstattung und den gewählten Optionen, die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, aber nicht den Preis für die Leistung von AM IMPORTATION Deutschland.
3.2 Der Preis für die Leistung von AM IMPORTATION Deutschland ist variabel und hängt von den Transportkosten, Währungsschwankungen, Preisgarantien und Treibstoffkosten ab.
3.3 Der Preis des Fahrzeugs beinhaltet weder die Kosten für den Erhalt des endgültigen deutschen Fahrzeugscheins noch einen eventuellen Tüv, die immer zu Lasten des Auftraggebers gehen.
3.4 Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Auftrags durch AM IMPORTATION Deutschland ist der Preis bis zur Lieferung des Fahrzeugs garantiert, es sei denn, die Herstellerpreise werden aufgrund einer verbesserten Ausstattung, einer Änderung der Steuergesetzgebung oder der Einführung von Regierungsmaßnahmen erhöht. Der Mandant kann diese Erhöhung ablehnen und das Mandat gemäß Artikel 10 kündigen.
Artikel 4 – Abrechnung
4.1 Bei Unterzeichnung des Mandats muss der Mandant bar bezahlen:
– den Preis des Fahrzeugs direkt beim Lieferanten des Fahrzeugs,
– des Preises für die Leistung von AM IMPORTATION Deutschland, einschließlich des Betrags für ihre Leistung, wobei der Auftraggeber den Betrag für die Leistung mittels einer auf AM IMPORTATION Deutschland ausgestellten Banküberweisung oder einer Zahlung per Kreditkarte begleichen wird.
4.2 Das Fahrzeug kann erst nach Eingang des gesamten Betrags für die Dienstleistung ausgehändigt werden.
4.3 Es gilt als vereinbart, dass, falls AM IMPORTATION Deutschland das Fahrzeug nicht innerhalb der angegebenen Frist einführen kann, der vom Auftraggeber an AM IMPORTATION Deutschland gezahlte Betrag in voller Höhe an den Auftraggeber zurückgegeben wird, ohne dass dieser über den Wert des Fahrzeugs hinaus weitere Beträge verlangen kann.
4,4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind ab dem Tag nach dem Zahlungsdatum, d. h. dem Lieferdatum des Fahrzeugs, Verzugszinsen sowie eine Pauschalentschädigung von 40 Euro für Einziehungskosten fällig. Die Verzugszinsen werden auf das Dreifache des geltenden gesetzlichen Zinssatzes festgesetzt.
Artikel 5 – Eigenschaften des Fahrzeugs
5.1 Die Merkmale des Fahrzeugs sind in dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Bestellschein enthalten. Da sich die Hersteller das Recht vorbehalten, die Eigenschaften ihrer Fahrzeuge zu ändern, kann AM IMPORTATION Deutschland nicht haftbar gemacht werden.
5.2 AM IMPORTATION Deutschland kann nicht für die Richtigkeit der Ausstattung des Fahrzeugs garantieren, das der französischen Ausführung entspricht, da die Ausstattung von Land zu Land je nach Markenpolitik variieren kann.
5.3 Die auf der Internetseite von AM IMPORTATION Deutschland www.amimportation.de und in allen anderen Kommunikationsmedien veröffentlichten Fotos und Informationen sind nicht verbindlich, obwohl AM IMPORTATION Deutschland die wesentlichen Merkmale der Fahrzeuge so genau wie möglich darstellt. Nur der von beiden Parteien unterzeichnete Mandatsvertrag ist verbindlich.
Artikel 6 – Änderung
AM IMPORTATION Deutschland unternimmt alle Anstrengungen, um dem Auftraggeber die strikte Einhaltung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, des Lieferdatums und des Preises, die im vorliegenden Auftrag genannt werden, zu gewährleisten. Dennoch unterliegt AM IMPORTATION Deutschland in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für die Automobilindustrie den außergewöhnlichen Schwankungen seiner eigenen Lieferanten. Nur im Falle einer Änderung der in der technischen Beschreibung des Fahrzeugs genannten Merkmale durch den Hersteller, im Falle einer Änderung des Lieferdatums oder des Herstellerpreises aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von AM IMPORTATION Deutschland liegen und die AM IMPORTATION Deutschland auf erste Anfrage des Auftraggebers nachweisen muss, wird AM IMPORTATION Deutschland dem Auftraggeber neue, aktualisierte Bedingungen vorschlagen. Der Mandant kann diese entweder akzeptieren oder ablehnen. Im Falle einer Ablehnung kann der Auftrag gekündigt werden und AM IMPORTATION Deutschland behält den Pauschalbetrag von dreihundert (200) Euro ein.
Artikel 7 – Lieferung des Fahrzeugs
7.1 AM IMPORTATION Deutschland bietet seinem Mandanten zwei Arten an. Ankauf und Verkauf.
7.2 In jedem Fall kann AM IMPORTATION Deutschland nicht für Verzögerungen bei der Beschaffung des Fahrzeugscheins bei den Zulassungsbehörden haftbar gemacht werden.
Artikel 8 – Haftung & Garantien
8.1 AM IMPORTATION Deutschland erbringt eine Dienstleistung. Als solche ist sie nicht der Verkäufer des Fahrzeugs und hält es nicht auf Lager. AM IMPORTATION Deutschland bemüht sich, dem Auftraggeber alle Einzelheiten über den inneren, äußeren und mechanischen Zustand des Fahrzeugs zu übermitteln, die ihr vom Lieferanten zur Kenntnis gebracht wurden.
8.2 Der Auftraggeber erkennt an, darüber informiert worden zu sein, dass AM IMPORTATION Deutschland keine der dem Verkäufer obliegenden Verpflichtungen übernehmen kann, insbesondere in Bezug auf die Garantie oder versteckte Mängel, da die technische Vorbereitung des Fahrzeugs durch den Lieferanten erfolgt. Der Auftraggeber muss sich dann im Falle eines Rechtsstreits, insbesondere im Rahmen der Herstellergarantie, an den Lieferanten wenden.
8.3 Falls AM IMPORTATION Deutschland seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ohne sich auf einen externen, entlastenden Grund berufen zu können, wird dem Auftraggeber eine Summe in Höhe von 10 % seiner Leistung zuerkannt, unbeschadet der Schadensersatzansprüche, die er vor Gericht geltend machen könnte, falls AM IMPORTATION Deutschland sich nach Mitteilung per Einschreiben weigert, seine vertraglichen Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
Artikel 9 – Widerruf
9.1 Im Rahmen eines Fernabsatzes verfügt der Mandant, der allein Verbraucher im Sinne des Vorartikels des Verbrauchergesetzbuches ist, über eine Frist von vierzehn Tagen, um ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung von Strafgebühren ab dem Zeitpunkt seiner Annahme des Mandats zu widerrufen (Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzbuches). Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mandant AM IMPORTATION Deutschland vor Ablauf der oben genannten Frist von vierzehn Tagen per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen, indem er das dem Auftragsformular beigefügte Formular absendet:
– Das Formular muss seinen Namen, seine geografische Adresse und, falls verfügbar, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten.
Artikel 10 – Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung
10.1 Das Ende des Mandats ist die Lieferung des Fahrzeugs an den Mandanten. Der Auftraggeber kann den Auftrag per Einschreiben mit Rückschein an AM IMPORTATION Deutschland kündigen und die Rückerstattung des gezahlten Betrags erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts in den oben genannten Fällen,
2) Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.216-1 L216-2 und L.216-3 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Auftraggeber. außer im Falle höherer Gewalt (äußeres und unvorhersehbares Ereignis) bei Lieferverzug den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein oder schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger auflösen, wenn AM IMPORTATION Deutschland, nachdem er AM IMPORTATION Deutschland auf die gleiche Weise aufgefordert hat, die Lieferung oder die Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erbringen, innerhalb dieser Frist nicht erfüllt hat.
3) Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht in Frankreich zugelassen werden kann.
4) für den Fall, dass das Fahrzeug nicht mehr produziert wird und/oder bei den Lieferanten nicht mehr verfügbar ist, wird der Auftrag von Rechts wegen ohne Entschädigung gekündigt und der vom Auftraggeber an AM IMPORTATION Deutschland gezahlte Betrag für die Leistung wird zuzüglich Zinsen zum geltenden gesetzlichen Zinssatz zurückerstattet.
10.2 Im Falle einer Kündigung auf seinen Antrag hin bleibt der Mandant dennoch an die Verpflichtungen gebunden, die AM IMPORTATION Deutschland in seinem Namen und auf seine Rechnung vor der erfolgten Kündigung eingegangen ist, und insbesondere an die Zahlung aller in Anwendung dieser Verpflichtungen fälligen Beträge. Abgesehen von den oben genannten einschränkenden Fällen kann das Mandat vom Mandanten nicht vorzeitig gekündigt werden. Der vom Mandanten an AM IMPORTATION Deutschland gezahlte Betrag verbleibt als Entschädigung bei AM IMPORTATION Deutschland, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die AM IMPORTATION Deutschland vor Gericht geltend machen könnte, falls der Mandant nach Benachrichtigung per Einschreiben die Annahme des Fahrzeugs verweigert oder sich weigert, die ihm noch zustehenden Beträge zu begleichen, wobei AM IMPORTATION Deutschland in diesem Fall gegen den Mandanten alle Maßnahmen ergreifen wird, um die Zwangsvollstreckung der Verpflichtungen des Mandanten und die Wiedergutmachung seines gesamten Schadens zu erwirken.
Artikel 11 – Anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
Artikel 12 – Gerichtsstand
Jede Streitigkeit, die sich aus der Bildung, Auslegung oder Ausführung des vorliegenden Vertrags zwischen AM IMPORTATION Deutschland und dem „professionellen“ Auftraggeber ergibt, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von Mühldorf.
Artikel 13 – Mediation
Die Parteien verpflichten sich, eine gütliche Lösung für alle Schwierigkeiten zu suchen, die im Laufe der Ausführung des vorliegenden Vertrags entstehen können. Im Streitfall und nach erfolgloser schriftlicher Beschwerde bei unseren Diensten kann sich der Verbraucher kostenlos an Mühldorf wenden.
Artikel 14 – Informatik und Freiheit
13.1 Die AM IMPORTATION Deutschland vom Auftraggeber mitgeteilten persönlichen Daten sind unerlässlich, insbesondere für die Verwaltung, die Bearbeitung und den Versand der Bestellungen, die Erstellung der Rechnungen, die Verbesserung der Dienstleistungen, die Erfüllung der Erwartungen des Kunden sowie für Zwecke der kommerziellen Prospektion und können zu diesem Zweck automatisch verarbeitet werden. Sie werden niemals an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich zugestimmt. Sie werden drei Jahre lang aufbewahrt.
Sie sind für die Handelsabteilung von AM IMPORTATION Deutschland bestimmt.
13.2 Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, der sogenannten Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), kann jede Person die Mitteilung und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden Informationen erhalten, indem sie eine E-Mail an info@amimportation.de oder per Post an die Adresse des Geschäftssitzes von AM IMPORTATION Deutschland sendet.